Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1983 - 4 StR 79/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,7691
BGH, 17.03.1983 - 4 StR 79/83 (https://dejure.org/1983,7691)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1983 - 4 StR 79/83 (https://dejure.org/1983,7691)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1983 - 4 StR 79/83 (https://dejure.org/1983,7691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,7691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beachtung besonderer Umstände in der Tat und in der Person des Angeklagten für die Entscheidung auf Aussetzung der Strafe zur Bewährung - Gebot der Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung - Begehung einer Straftat aufgrund ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 4 StR 79/83
    Auch die Beurteilung dieser Frage ist zwar in erster Linie Sache des Tatrichters; ihre ausdrückliche Erörterung in den Urteilsgründen ist aber unerläßlich, wenn Grundlage der Verurteilung ein Sachverhalt ist, der die Notwendigkeit der Strafvollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht von vornherein als ausgeschlossen erscheinen läßt (dazu BGHSt 24, 40, 44 ff und Ruß in LK, 10. Aufl., § 56 StGB Rdn. 27 ff. m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.01.1979 - 4 StR 712/78

    Voraussetzungen für die Aussetzung einer länger als ein Jahr dauernden Strafe zur

    Auszug aus BGH, 17.03.1983 - 4 StR 79/83
    Die innerhalb dieses Beurteilungsspielraums getroffene Wertung des Tatrichters ist vom Revisionsgericht hinzunehmen (BGH DRiZ 1979, 187, 188; NStZ 1981, 389, 390).
  • BGH, 06.06.1989 - 1 StR 221/89

    Rechtliche Wirkungen einer Strafmilderung bei einem besonders schweren Fall einer

    Eine ausdrückliche Erörterung der Frage des § 56 Abs. 3 StGB in den Urteilsgründen ist aber dann unerläßlich, wenn Grundlage der Verurteilung ein Sachverhalt ist, der die Notwendigkeit der Strafvollstreckung zur Verteidigung der Rechtsordnung nicht von vorneherein als ausgeschlossen erscheinen läßt (BGH, Urteil vom 17. März 1983 - 4 StR 79/83).

    Ob die Verteidigung der Rechtsordnung eine Vollstreckung der Freiheitsstrafe gebietet, hat der Tatrichter unter allseitiger Würdigung von Tat und Täter zu entscheiden (BGH NStZ 1985, 459; BGH, Urteil vom 17. März 1983 - 4 StR 79/83).

  • BGH, 30.11.1983 - 3 StR 445/83

    Beherrschung von "Affektspitzen" bei beginnendem hirnorganischen Abbau -

    Die Entscheidung des Tatrichters ist daher vom Revisionsgericht hinzunehmen (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl. § 56 Rdn. 9 c mit Nachw.; BGH, Urteil vom 17. März 1983 - 4 StR 79/83).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht